Themenübersicht:
Der Begriff Lebensmittel
Das Lebensmittelgesetz
Grundnahrungsmittel
Im Sinne des Lebensmittelrechts ist „Lebensmittel“ eine
zusammenfassende Bezeichnung für alle „Stoffe, die dazu bestimmt sind, zum
Zweck der Ernährung (als Nahrungsmittel) oder zum Genusses (als Genussmittel)
in rohem, zubereitetem, be- oder verarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen
zu werden.“ Zu den Lebensmitteln zählen auch die Lebensmittelzusatzstoffe und
Nahrungsergänzungsmittel. Nahrungsmittel dienen der menschlichen Ernährung. Man
unterscheidet pflanzliche und tierische Nahrungsmittel. Sie werden roh oder verarbeitet
gegessen. Genussmittel dienen nicht der menschlichen Ernährung. Sie üben eine
anregende Wirkung aus, sie ahben keinen oder fast keinen Nährwert. Auch Alkohol
gehört zu den Genussmitteln, er hat jedoch einen hohen Energiegehalt. Die
rechtliche Grundlage zu Herstellung, Behandlung und Verkauf von Lebensmitteln
ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unter www.bag.admin.ch/themen/ernaehrung/
zuständig.
Das
Lebensmittelgesetz
Dieses Gesetz bezweckt:
·
Die Konsumenten vor Lebensmitteln und
Gebrauchsgegenständen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können
·
Den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln
sicherzustellen
·
Die Konsumenten im Zusammenhang mit
Lebensmitteln vor Täuschungen zu schützen
Das Gesetz erfasst:
·
Das Herstellen, Behandeln, Lagern,
Transportieren und Abgeben von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen
·
Das Kennzeichnen und Anpreisen von Lebensmitteln
und Gebrauchsgegenständen
·
Die Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von
Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen
Grundnahrungsmittel
Unsere Grundnahrungsmittel werden mengenmässig in folgende
Lebensmittelgruppen eingeteilt:
·
Getränke
·
Gemüse und Früchte
·
Getreideprodukte und Kartoffeln
·
Milch, Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Eier und
Hülsenfrüchte
·
Fette und Öle
·
Süssigkeiten
Jeder dieser Lebensmittelgruppen sind unterschiedliche
Hauptnährstoffe zuzuordnen.